Deutsches Kartellamt: Facebook lenkt bei Virtual-Reality-Brille ein
Die Brillen sind künftig auch mit separatem Meta-Konto nutzbar. Damit kann Verkauf in Deutschland startenDer US-Internetriese Meta geht mit seiner Tochter Facebook im Streit um die Virtual-Reality-Brille Quest 2 dem Deutschen Kartellamt zufolge auf Bedenken der Wettbewerbshüter ein. Die Brillen könnten künftig auch ohne Facebook-Konto genutzt werden, so das Kartellamt am Mittwoch, das seit Mai 2020 im Zusammenhang mit den VR-Brillen gegen den US-Konzern ermittelt. Die Brille könne nun auch mit einem separaten Konto - dem Meta-Konto - in Betrieb genommen werden, hieß es weiter.
Damit könne der Verkauf der Brillen in Deutschland starten - dies gelte auch für das neue Produkt Quest Pro. Meta habe auf dem wachsenden VR-Markt eine bedeutende Position, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Wenn die Nutzung der VR-Brillen nur für Facebook- oder Instagram-Mitglieder möglich wäre, könnte dies den Wettbewerb in beiden Bereichen stark beeinträchtigen."
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